Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%

Übersetzen



  • abgerechnet wird in der Regel pro Normzeile (55 Zeichen ohne Leerzeichen):

    • der Zeilenpreis variiert und richtet sich nach der Art und nach dem Schwierigkeitsgrad des Textes
    • der Zeilenpreis richtet sich nach den Vorschriften für die Vergütung von Gerichtsdolmetschern und -übersetzern - Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
    • nach Vereinbarung

  • Nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber können auch Zuschläge erhoben werden, und zwar für:

    besondere Formatierungen, schlechte Lesbarkeit des Quellentextes, Anhäufung von Abkürzungen, Tabellen, bevorzugte Anfertigung etc.
Dolmetschen



  • Pro Stunde Verhandlungs-/Begleitdolmetschen:

    • auch hier arbeiten wir normalerweise nach den Sätzen des JVEG
    • auch auf Pauschalbasis (z.B. Tagespauschalen)

Sonstiges



  • Bei nicht aufgeführten Leistungen - z.B. Handelsvertretung, Internetrecherchen, Consulting - werden die Preise je nach Auftragsvolumen individuell vereinbart
Rabatte und Pauschalen sind im Einzelfall möglich. Bei Vorliegen konkreter Angaben können auf Wunsch schriftliche Kostenvoranschläge erstellt werden.

Maria M. Kuszak
Dipl.-Sprachmittlerin

(BDÜ, TEPIS)
für die polnische Sprache
allgemein beeidigte
Dolmetscherin
und ermächtigte Übersetzerin.

kuszak@polkontakt.de