Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%
Übersetzen
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- abgerechnet wird in der Regel pro Normzeile (55 Zeichen ohne Leerzeichen):
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der Zeilenpreis variiert und richtet sich nach der Art und nach dem Schwierigkeitsgrad des Textes
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der Zeilenpreis richtet sich nach den Vorschriften für die Vergütung von Gerichtsdolmetschern und -übersetzern -
Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
- nach Vereinbarung
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Nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber können auch Zuschläge
erhoben werden, und zwar für:
besondere Formatierungen, schlechte Lesbarkeit des Quellentextes, Anhäufung von Abkürzungen,
Tabellen, bevorzugte Anfertigung etc.
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Dolmetschen
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Pro Stunde Verhandlungs-/Begleitdolmetschen:
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auch hier arbeiten wir normalerweise nach den Sätzen des JVEG
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auch auf Pauschalbasis (z.B. Tagespauschalen)
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Sonstiges
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Bei nicht aufgeführten Leistungen - z.B. Handelsvertretung, Internetrecherchen, Consulting - werden die Preise je
nach Auftragsvolumen individuell vereinbart
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Rabatte und Pauschalen sind im Einzelfall möglich. Bei Vorliegen konkreter Angaben können auf Wunsch schriftliche Kostenvoranschläge erstellt werden.
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Maria M. Kuszak
Dipl.-Sprachmittlerin
(
BDÜ,
TEPIS)
für die polnische Sprache
allgemein beeidigte
Dolmetscherin
und ermächtigte Übersetzerin.
kuszak@polkontakt.de